Wort davor: Grenzpassierbollett
Grenzperson
Erklärung:
Feldgeschworner.
- Belegtext:
ist er schuldig das seinige zu verkauffen, wolte es aber nicht thun oder dem kauff verziche, kan der herr durch geschwohrne gräntzpersonen abschätzen lassen und vermög der abschätzung verkauffen
Datierung: 1592
Fundstelle: Weingarten,Fasc. II 331
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Wort danach: Grenzpfahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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