Grenzeid Erklärung:"wird bei der Grenzfeststellung geschworen" 1625 DWB. IV 1, 6 Sp. 148.
Belegtext:
dieses hat die gesamte gemeinde obersagter stadt Krappitz nach dem gräntzeyde errichtet, daß dieses die gerechte gräntze sei Fundstelle:ZVglRW. 34 (1916) 297