Wort davor: Greifstange
Greifung
Greifung (I)
Erklärung:
Festnahme.
- Belegtext:
wenner deme ghefangen in der grypinghe edder fragende alle ummestendicheyt ... vorghesecht ... werdet
Datierung: 1510
Fundstelle: BambHGO.(Barkhusen) 68
Greifung (II)
Erklärung:
Taschendiebstahl.
- Belegtext:
dass sie wegen begangener unzucht und durch greiffung in anderer leuth säcke verübter diebstählen ofters abgestraffet
Fundstelle: Bode,Kindestötung 7
Wort danach: Greifzehnt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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