Wort davor: Greifenberger

Greifer
vgl. Greifen.

Greifer (I)
Erklärung: Polizist.

Greifer (II)
Erklärung: Menschenräuber.

Wort danach: Greiferei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten