Wort davor: Greder
Gredgeld
Erklärung:
Lagergebühr.
vgl.
Gredzoll.
- Belegtext:
das husgelt daselbs von saltz, korn oder anderm, das man dann nempt gretgeld
Datierung: 1455
Fundstelle: SchwäbWB. III 818
- Belegtext:
das sy auch hinfür in ewig zeyt von allem gut, so auf dem see ein vnd durch die genannten stat gefuert, gebracht oder daselbst nidergelegt, ... gredtgelt vnd zoll emphahen
Datierung: 1502
Region/Autor/Textsorte:
Lindau
Fundstelle: SchrBodensee 38 (1909) 98
- Belegtext:
"Bischof Hugo ... erhält zwei Kornschütten, ohne zoll- und gredtgeld zahlen zu müssen"
Datierung: 1509
Fundstelle: MittBadHistK. 8 (1887) 82
- Belegtext:
wein, der über see oder von andern orten här in die gred kumpt, gibt allweg der aimer zwen pfening gredgelt und zoll
Datierung: 1556
Fundstelle: ÜberlingenStR. 462
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- Belegtext:
der zu Lindau erhobene zoll sei kein neuer, sondern nur ein gredgeld
Datierung: 1585
Fundstelle: SchweizId. II 249
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ÜberlingenStR. 419
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- Belegtext:
mögen gemelter herr R. und sein frau ... solche früchte ... in unserm gröd- und kornhaus ihres gefallens verkaufen; doch sollen sie gröd-, zoll- und messgelt wie ander unser bürger ... bezahlen
Datierung: 1686
Fundstelle: ZGO.2 5 (1890) 246
Wort danach: Gredgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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