Wort davor: Graspfennig

Grasrecht

Grasrecht (I)
Erklärung: "Befugnis, eine Kuh oder eine ihrem Fraße gleich zu setzende andere Viehzahl auf die Alpe zur Weide treiben zu dürfen" ZFerd.3 36 (1892) 409.
vgl. Grasung (III).

Grasrecht (II)

Wort danach: Grasrügung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten