Grasrecht
Grasrecht (I)
Erklärung:
"Befugnis, eine Kuh oder eine ihrem Fraße gleich zu setzende andere Viehzahl auf die Alpe zur Weide treiben zu dürfen" ZFerd.3 36 (1892) 409.
vgl.
Grasung (III).
Wort danach: Grasrügung
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