Wort davor: Grasbot

Grasbürger
vgl. Pfahlbürger.

Grasbürger (I)
Erklärung: Bewohner der Außenbezirke, außerhalb der Stadtmauern.

Grasbürger (II)
Erklärung: "ehemaliger Landmann, der sich in der Stadt als Rentner niedergelassen hat" SchleswHWB. II 470.

Wort danach: Grasdieberei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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