Wort davor: Grafschaftsmann
Grafschaftrecht
- Belegtext:
neben diesen allgemeinen stadt- und landrechten ... haben anbey auch ... eigne und gemeine, angehörige und unterthänige städt, graff- und herrschaften ... ihre absonderliche stadt-, graffschaft-
und herrschafts-recht und gesetze
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. I 10
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- in Google Books
- Belegtext:
in fertigung der frefel und bußwürdigen händlen nach mrghh. saz- und ordnungen wie auch nach dem grafschaft-rechten oder jeden orts habenden rechten zu verfahren
Datierung: 1765
Fundstelle: ArgauLsch. I 353
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Wort danach: Grafschaftsäckel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten