Wort davor: Grafenschatz
Grafenschuld
Erklärung:
Abgabe an den Landesherrn.
- Belegtext:
eximentes ab onere fiscali quod dicitur grascult
Datierung: 1203
Fundstelle: WestfUB. VII 10
- Belegtext:
[im Freiding eingetauscht] ius nostrum, quod graschult dctr., nec non servitia ex eo nobis debita in manso [gegen die gleichen Rechte an ener andern Hufe]
Datierung: 1282
Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 34 Anm. 1
- Belegtext:
[G.v.V. verkauft sein Gut in V.] die halbe hoyve zu W. und sein grasschult [an den P.]
Datierung: 1349
Fundstelle: InvNichtstaatlArchWestf. I 176
- Belegtext:
die gräfenschuld, auch land- und gartenpacht wird nach beygehenden specificationen ... nebst den servisgeldern erhoben
Datierung: 1718
Fundstelle: HammStR. 57
Faksimile
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 160
Wort danach: Grafenschwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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