Wort davor: Grafenmalter
Grafenmann
- Belegtext:
wenn ein unfreier "grafenmann" mit einer Freien Kinder ehelich erzeugt hatte, schlugen diese in die gnos des unfreien Eheteils
Fundstelle: JbVorarlb. 44 (1906) 127
Wort danach: Grafenordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten