Wort davor: Grafenland
Grafenlehen
- Belegtext:
solle der lehenherr das gericht mit lehenmannen, die dem streitigen lehen gemess sein ... besetzen, als wann die rechtfertigung umb ein graven- oder herrn lehen
were, sollen die lehenman ... graven und herrn sein
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 8
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Wort danach: Grafenmalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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