Wort davor: Grafengut
Grafenhafer
Erklärung:
Realabgabe.
vgl.
Grafschaftshafer.
- Belegtext:
die von J. sollen laßen den galgen hauwen, bereiden und füren an sin stat, da he steen sol und davon han die vorg. von J. die freiheid, das sie jerlichs keine greffenhafern nicht geben
Datierung: 1439
Region/Autor/Textsorte:
Keuch
Fundstelle: GrRA.4 II 529
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wirt den fursten zu Hessen zugewiesen 16 (pfund) geschosses, 40 viertel hafern gen. grevenhafern
Datierung: 1481
Fundstelle: GrW. III 330
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß wir ... mit herrngeldern, es seyen maigeld, herbstgeld ... grevenhafer ... mannigfaltig beschwert werden
Datierung: 1550
Fundstelle: Landau,Salgut 159
- Belegtext:
Nedern Brunsche, freyerbgut ... gibt herrenhaber und grevenhaber drittehalb scheppel
Datierung: 1652
Fundstelle: JbGrafschMark 40 (1927) 89
- Fundstelle: Gierke,U. 119 S. 72
- Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 35
- Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 82
- Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 84
Wort danach: Grafenherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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