Wort davor: Graf
grafen
Erklärung:
in den Grafenstand erheben.
- Belegtext:
gegravet und zu graven und gravinnen unser und des reichs geschopfft, gesetzt ... und erhebt
Datierung: 1454
Fundstelle: OstfriesUB. I 592
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
G.S., der hernach zu Ortnburg gegräft worden
Datierung: 1522
Fundstelle: BeitrSteirG. 24 (1892) 87
- Belegtext:
die fryherren sind hernach gegräft worden und die von Zimmern auch ze grafen gemacht
Datierung: 1541
Fundstelle: SchweizId. II 707
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
welches saltzprunens ... erstlich die herrn von Kochen, volgendts gegrefft die graffen von Westen genant, ... sich underfangen
Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Hall
Fundstelle: WürtGQ. I 40
- Belegtext:
keyser Carl, als er ... auf Cilly gegrafet, ... der hertzogen von Oesterreich ... gunst, bewilligung und zulassung ... erfordert hette
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain IV 2 S. 335
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
man hatt in greft, er hies graff von O.
Fundstelle: AugsbChr. V 229
Wort danach: Grafenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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