Wort davor: Grabenpferd

Grabenrecht
vgl. Grabrecht.

Grabenrecht (I)
Erklärung: Recht des Grabenrandes.

Grabenrecht (II)
Erklärung: das Recht, einen Graben als Schutz des Ackers gegen die Koppel zu ziehen.

Wort danach: Grabenreiter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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