Wort davor: Grabengericht
Grabengulden
Grabengulden (I)
- Belegtext:
graben-gulden ... das geld so man jaehrlich in einem ort erlegt, das burger-recht darinnen zu erhalten, ob man gleich daraus weggezogen ist
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 363
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
ein bürger, so außer der stadt wohnet, muß jährlich einen gravengülden erlegen, widrigenfalls ist er der bürgerschaft verlustig
Datierung: 1610
Fundstelle: UnnaStR. 312
Grabengulden (II)
Erklärung:
Bürgerabgabe für Stadtgraben.
Wort danach: Grabenherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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