Wort davor: grabenfrei
Grabengeld
Grabengeld (I)
Erklärung:
Abgabe für Bau, Befestigung und Bewachung der Wälle und Gräben.
vgl.
Grabenpfennig.
- Belegtext:
sullen wir daz grabegelt geben und richten, beyde von eckern und wisen
Datierung: 1387
Fundstelle: MannhGBl. 4 (1903) 225
- Belegtext:
grabegelt oder costen, so der egnt. weg und graben costen werden, geben
Datierung: 1464
Fundstelle: HagenauStatB. 212
- Belegtext:
[auf den Häusern der Stadt lagen] rais-, steuer-, wach- und grabengeld
Datierung: 1490
Region/Autor/Textsorte:
Leutershausen
Fundstelle: JbMittelfrk. 1 (1830) 31
- Belegtext:
wie van enich waickgelt, graeffgelt off anderen smaelen kueren gemaent wert
Datierung: 1523
Fundstelle: Amersfoort 179
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- Belegtext:
pecunia ad reparationem et perfectionem fossarum et fortalitiorum convertenda, vulgo gravengeldt dicta, collecta est
Datierung: 1562
Fundstelle: HambKämmRechn. VII 349
- Belegtext:
an der landwehr zu arbeiten, zu erhaltung der gräben grabengeld zu geben, dazu auch nach ordnung der zennt ... dienst und arbeit zu thun
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hall
Fundstelle: WürtFrk.2 17/18 (1936) 150
- Belegtext:
die begerte zulage zu bevorstehender defension, als 26 mark aus jedem hause, so für diesem gravengelt genennet worden, wirt ... consentirt auf ein jahr
Datierung: 1626
Fundstelle: Rigafahrer 287
- Belegtext:
eine auf den fuß der bisherigen contributionen die ganze stadt und alle einwohner indistincte treffende außerordentliche perpetuirte beysteuer unter dem namen eines graben-geldes
Datierung: 1756
Fundstelle: QHambSchiffahrt 505
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 153
[weitere Angaben: ohne Beleg]
- Fundstelle: Lexer I 1065
- Fundstelle: SchwäbWB. III 780
- Fundstelle: Unger,SteirWsch. 300
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Grabengeld (II)
Erklärung:
Verkehrsabgabe.
- Belegtext:
es soll davon die gewoehnliche labiausche schleusen- und grabengeld ... richtig angegeben und bey dem litthauischen baum im abgehen an den licent-einnehmer entrichtet werden
Datierung: 1720
Fundstelle: CCPrut. III 397
Wort danach: Grabengericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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