Wort davor: Götzentrager
Götzenzettel
Erklärung:
Laufzettel.
- Belegtext:
sich jeder ... vor unnachbleibender straffe, welche auch denenjenigen, so diesen götzen zeddul zur ungebühr liegen laßen, wiederfahren soll, zu hüten
Datierung: 1747
Fundstelle: MittWurzen 1, 2 (1912) 91
Wort danach: göugewete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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