Wort davor: Gottestum

Gottesurteil
Erklärung: "das Gottesurteil (lat. iudicium dei, ordalium; ags. ordal) ist keine Besonderheit des europäischen mittelalterlichen Rechts, sondern findet sich in vielen archaischen Kulturen ... Es ist ein Mittel sakraler Rechtsfindung und beruht auf der Vorstellung, daß Gott als Hüter des Rechts in Fällen der Unergründbarkeit einer Rechtslage durch Zeichen Hinweis auf Schuld oder Unschuld gibt. In erster Linie dient somit das Gottesurteil als Beweismittel" H.-J. Becker/LexMA. IV 1594.
vgl. Hexenbad, Ordal.

Wort danach: Gottesvater

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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