Wort davor: Gottesschwur
gottselig
gottselig (I)
Erklärung:
tot.
- Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: NdJb. 47 (1921) 61
gottselig (II)
Erklärung:
fromm, gottwohlgefällig.
- Belegtext:
damit der stifft Wisenstaig mit gueten polliceyen vnnd christenlichen, gotseligen ordnungen gehandhabet vnnd mit taugenlichen personen besetzt werde
Datierung: 1567
Fundstelle: FreibDiözArch. 10 (1876) 118
- Belegtext:
so der testierer ein mehrers zu almusen und andern gottseligen gaben und stiften verorndnet hat
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 8 § 13
- Belegtext:
die legata ad pias causas oder gottseelige vermächtnussen
Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. I § 17
Faksimile
- Belegtext:
wann aber ein mensch gesund ist an leib und vernunft und ein testament begehrte zu ordnen, es were am gottseeligen werth [italienisch per far legati pii],
die töchteren zu begaben, die söhne zu gemeinen erben einzusetzen, und anderes dergleichen zu ordnen, derselbig soll das thun offentlich vor dem richter und gericht
Datierung: vor 1748
Fundstelle: LivenenStat. 97
Wort danach: Gottseligkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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