Wort davor: Gottloserei
Gottesmann
Gottesmann (I)
Erklärung:
wie Gotteshausmann (I).
Gottesmann (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Pächter von Kirchengut.
- Belegtext:
diweil der gottesmann den pfarrern mit dem kahn zur predigt und wiederüm abführen muß
Datierung: 1620
Fundstelle: CöllnKons. 302
Gottesmann (II)
Gottesmann (II 1)
Erklärung:
Kirchenmeister (I), Kirchenvorsteher (I).
vgl.
Gottesleute (I 1).
- Belegtext:
die kirchenlade soll bei dem pfarrern verbleiben, die patronen aber zwei schlößer dafürhangen und jedem gottesmanne einen davon zustellen
Datierung: 1618
Fundstelle: CöllnKons. 205
Gottesmann (II 2)
Erklärung:
Priester.
Wort danach: Gottesmeinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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