Wort davor: Gotteshausmittel
Gotteshauspfleger
Erklärung:
Kirchenpfleger (Laien), Verwalter kirchlichen Vermögens.
- Belegtext:
die gotzhus phleger ze Erlispach söllent ierl. viii dn. zins von 1 mannwerch matten in der Öw
Datierung: 1351
Fundstelle: Argovia 9 (1876) 34
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Belegtext:
die gotshawspfleger etlicher kirchen, jn vnnserm land gelegen, wider altherkomen zu dringen, vor sein ambtlewten rechnung zu thon
Datierung: 1487
Fundstelle: AlbrAchillesKaisB. Forts. 250
- Belegtext:
das man allweg sol haben zwön gotzhuspfläger
Datierung: 1493
Fundstelle: BruggStR. 83
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- Belegtext:
man soll nemen nymandt anders dann einen auß den gotzhaußpflegern zu der zeyt sand Peters der soll zu richten gesagt sein an wider red
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MittGMus. 1901 S. 129
- Belegtext:
[mehr als ein Amt soll niemand bekleiden] doch ist der hohen obrigkeit dies orts unbenommen die hauptleut ihres gefallens zu setzen, ob sie schon zuvor vierer oder gottshauspfleger
seind, dieweil solch ampt einer gemein nicht angehörig ist
Datierung: 1525
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 99
- Belegtext:
die gottshauspflegere ihme bittlich antrugen, daß s. may den priester führen wolte
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. VI Kap. 14
- Belegtext:
pfarrer, gotteshausspfleger und ganze gemeindt zu Zell
Datierung: 1679
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchKathKR. 95 (1915) 434
- Belegtext:
ob die gotteshauspflegere mit dem anvertrauten gelde des gotteshauses treulich und redlich umgehen
Datierung: 1746
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. I 365
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Wort danach: Gotteshausrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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