Wort davor: Gotteshauslehengut

Gotteshausleute

Gotteshausleute (I)
Erklärung: die in (verschiedenartiger) Abhängigkeit von einem Kloster oder einer Kirche stehenden Leute, vornehmlich in der Schweiz.

Gotteshausleute (I 1)

Gotteshausleute (I 2)
Erklärung: insbesondere.
Gotteshausleute (II)
Erklärung: Kirchenpfleger, Spitalpfleger.

Wort danach: Gotteshausmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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