Gotteshäusigkeit
Erklärung:
"die mit Gotteshäusigkeit bezeichnete Leibeigenschaft der Gotteshausleute im Amte
Öhningen wurde von der Frau auf die Kinder vererbt, im Mannesstamm erstarb sie" Fleischhauer,Konstanz 67.
Wort danach: Gotteshauslade
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