Wort davor: Gotteshausgeschworene

Gotteshausgut
Erklärung: Kirchengut.

Gotteshausgut (I)
Erklärung: allgemein.

Gotteshausgut (II)
Erklärung: klösterliches Grundeigentum, insbesondere schweizerisch.

Wort danach: Gotteshaushaltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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