Wort davor: Gotteshausammann

Gotteshausberater
Erklärung: Verwalter, Aufseher des Kirchenvermögens.

Gotteshausberater (Spiegelstrich 1)
Erklärung: beratender Ausschuß neben diesem Amt.

Wort danach: Gotteshausbund

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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