Wort davor: Gottesgericht

Gottesgewalt
Erklärung: höhere Gewalt, Naturereignis, insb. als Leistungsverweigerungsgrund.
vgl. Herrennot (I), Land(es)gebrest(en), Landesnot (I).

Wort danach: Gottgeweihte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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