Wort davor: gottdienstig
Gottesding
Erklärung:
Dreiding.
- Belegtext:
"weil dabei besonders auf die Ausübung der Pflichten gegen Gott und gegen den Nächsten gesehen wird, so nannten es die Schlesier ehemals auch das Gottes-Ding und das Nächsten-Ding"
Fundstelle: JournDeutschl. 4, 2 (1787) 134
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Wort danach: Gottesdirne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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