Wort davor: Gottesbrot

Gottesbude
Erklärung: "kleines Haus, in dem man um Gottes willen (ohne Miete) wohnt, Armenwohnung" Schiller-Lübben II 127.

Wort danach: Gottbuße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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