Wort davor: Gottesacht
Gottesacker
Gottesacker (I)
Erklärung:
Kirchenland, Kirchengut.
Gottesacker (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere von Deichlast befreites Kirchenland.
vgl.
Gotteshausland.
Gottesacker (II)
Erklärung:
Friedhof.
- Belegtext:
der abgestorbnen, so uf beeden gottsäckern begraben sein
Datierung: 1604
Fundstelle: SchwäbWB. III 765
- Belegtext:
gebieten die kirchhöfe vnd gottesaecker ... mit mauren, plancken, thüren, auch eisern oder höltzern gegittern, über welche das vieh nicht lauffen kan, zuverwahren
Datierung: 1624
Fundstelle: Haltaus 738
Wort danach: Gottesaffe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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