Wort davor: Gotebatzen

Gotebrief
Sachhinweis: Huber,PrivR. I 36, III 510, IV 808.

Gotebrief (I)
Erklärung: Brief, in dem das Patenkind seine(n) Paten zur Konfirmation einlädt.

Gotebrief (II)
Erklärung: göttibrief.

Gotebrief (II 1)
Erklärung: dem Tauf- oder Firmpaten gewidmeter schriftlicher Glückwunsch.
Gotebrief (II 2)
Erklärung: Kapitalschuldbrief auf einen fingierten Kreditor [den götti].

Wort danach: Gotengeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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