Wort davor: Gosseler

Gossenrecht

Gossenrecht (I)
Erklärung: Entwässerungsdienstbarkeit.

Gossenrecht (II)
Erklärung: "wer in Göttingen die Gosse zur Rechten hatte, mußte ausweichen" ZVk. 5 (1895) 340.

Wort danach: 1Gote

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