Wort davor: Gönnegeld

gönnen
Erklärung: gestatten, zubilligen.

gönnen (I)

gönnen (I 1)

gönnen (I 2)
Erklärung: insbesondere: des Rechten gönnen jemandem sein Recht werden lassen.
gönnen (I 3)
Erklärung: vergaben.
gönnen (I 4)
Erklärung: substantiviert.
gönnen (II)
Erklärung: mit verwandten Begriffen.
gönnen (III)
Erklärung: gnädig, gewogen sein.

Wort danach: Gönner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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