Wort davor: Goldschmiedeprobe
Goldschmiedsprobemeister
- Belegtext:
weß von bestimpten gelt busßen gefellet, daß sal alle jare uff sant Loiß tag von den goltsmitsprobemeistern ... vor dem gemeynen ampt der goltsmitmeister verrechent werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 247
Wort danach: Goldschmiedsprofession
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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