Wort davor: Goldschmiedemittel
Goldschmiedsordnung
- Belegtext:
das alle goldtschmidt allhie in der goldschmidtsordnung burger und demnach ihrer jurisdiction undterwürffig sein sollen
Datierung: 1591
Fundstelle: Schwanser nr. 605 Bl. 71
- Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 53 S. 215
Wort danach: Goldschmiedepfundzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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