Wort davor: Goldschmiedsladen
Goldschmiedsmeister
- Belegtext:
das halbscheit [der Bußen] soll bei den goldschmitzmeistern um dasselbige in vielgedachtes ihres handwerks vorteil und nutz zu wenden und zu kehren vurbehalten haben
Datierung: 1577
Fundstelle: DürenWQ. 164
- Belegtext:
weß von bestimpten gelt busßen gefellet, daß sal alle jare uff sant Loiß tag von den goltsmitsprobemeistern ... vor dem gemeynen ampt der goltsmitmeister verrechent werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 247
Wort danach: Goldschmiedemittel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten