Wort davor: Goldschmiedegaffel
Goldschmiedsgerechtigkeit
- Belegtext:
daß neben obvermelden bestimpten zweyen silbercramen sonst keiner mehr, welcher der goldschmidsgerechtigkeit nicht fähig, zuegelassen [werden soll]
Datierung: 1624
Fundstelle: Weiß,AugsbGoldschm. 303
Wort danach: Goldschmiedegeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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