Wort davor: Goldpunze
goldpunzenmäßig
- Belegtext:
[wir] zu verhütung aller ubervortheilungen des publici einen gold-punzen einzuführen resolviret haben: solle alles, was künftighin von gold gearbeitet wird, die von uns statuirte
goldpunzen-mäßige feine von zwanzig karath haben; wie dergleichen sachen, ehe der goldpunzen ... auf selbe nicht geschlagen worden, zu verkauffen ernstlich verbotten seyn solle
Datierung: 1737
Fundstelle: CAustr. IV 1007
Wort danach: Goldrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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