Wort davor: Goldgrien
Goldgrund
Erklärung:
Bereich, in dem man das Recht zum Goldwaschen hat.
vgl.
Goldgrien,
Goldwäsche,
Goldweide.
- Belegtext:
[weil] sinen gnaden anbracht wart, daz die gemelte goltgründ [in der Alluvialschicht des Rheines] den salmengründen merglichen schaden thun solten
Datierung: 1476
Fundstelle: Probst,Germersheim 290
- Datierung: 1525
Fundstelle: Brinckmeier I 926
Faksimile
- Belegtext:
ein goldgrund bei Petersauhaus
Datierung: 1571
Fundstelle: MannhGBl. 4 (1903) 39
Wort danach: Goldgründer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten