Wort davor: Goldgeld
Goldgepräge
- Belegtext:
do einem goldschmid übergüldete münz auff goldgepräge zu besichtigen fürkäme, welch auff den betrug übergüldet wäre
Datierung: 1687
Region/Autor/Textsorte:
Weißenfels (Saale)
Fundstelle: ZThür.2 32 (1937) 85
Wort danach: Goldgespinstverleger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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