Wort davor: Golddieb
Golddienst
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
von wegen des golddienst is inen [den holden] diser bschaid zegeben beschlossen, dass si solhen dienst wie bisher vermüg des urbars raichen und gleichwol besehen, wie si des gold
durch sich selbst oder ander bei iren gründen erwaschen oder sunst bekomen
Datierung: 1549
Fundstelle: MittSalzbLk. 75 (1935) 155 Anm. 79
Wort danach: Golddrahtzugsverleger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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