Wort davor: Gossenrecht

1Gote
Erklärung: Pate, Patin.
sprachliche Erläuterung: schwäb. Nbf. götti.

1Gote (I)
Erklärung: Pate, Patin.

1Gote (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Firmpate.
1Gote (II)
Erklärung: Patenkind.
1Gote (III)
Erklärung: rotwelsch: Genosse, Verwandter.
sprachliche Erläuterung: götte, gött.

Wort danach: 2Gote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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