Gnadennachsitz Erklärung:Wohnrecht der Witwe nach dem Tode des Mannes.
Belegtext:
daß wir es in zukunft bey dem gnadennachsitze der witben blos bey dem halben jahre bewenden lassen wolten Datierung: 1746
Fundstelle:CCBrandenbCulmb. I 460
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