Wort davor: gnadenlos

Gnadenmeister

Gnadenmeister (I)
Erklärung: Handwerksmeister, der einen Teil der Zulassungsbedingungen (erlaubterweise) nicht erfüllt hat, etwa wie Freimeister.

Gnadenmeister (II)
Erklärung: Verteidiger, Fürsprecher.

Wort danach: Gnadennachsitz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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