Gnadenmeister
Gnadenmeister (I)
Erklärung:
Handwerksmeister, der einen Teil der Zulassungsbedingungen (erlaubterweise) nicht erfüllt hat, etwa wie Freimeister.
Wort danach: Gnadennachsitz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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