Wort davor: Glücksunfall
Glücksvertrag
sprachliche Erläuterung:
dt. Übs. zu franz. contrat aléatoire.
- Belegtext:
ein glücks-vertrag ist jene uebereinkunft, deren wirkung auf gewinn und verlust ... von einer ungewissen begebenheit abhängt
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 1964 (S. 522)
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein gluecks- oder hoffnungsvertrag heißt die gegenseitige uebereinkunft, deren wirkungen in ansehung des gewinnes und verlustes fuer alle parteyen, oder
fuer eine oder mehrere derselben, von einem ungefaehren ereignisse abhangen. dergleichen sind: der assecuranzcontract ... das darlehn ... das spiel und die wette; der leibrentencontract
Datierung: 1810
Fundstelle: CNapBerg 1964
Wort danach: Glückwünschung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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