Glücksschein
Erklärung:
"Regreß-, Verlustschein, wodurch ein Gläubiger auf seine Ansprüche an die Konkursmasse verzichtet, dagegen das erste Anrecht auf allfällig neu erworbenes Vermögen des Schuldners erhält".
Wort danach: Glücksspiel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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