Wort davor: glogisch
Glosse
Glosse (I)
Erklärung:
Erläuterung.
Glosse (II)
Erklärung:
spitzfindige Erläuterung, Nachrede.
- Belegtext:
sine omni condicione, dolo et fraude vel glosa
Datierung: 1310
Fundstelle: MühlhsnUB. 276
- Belegtext:
das sie machen kein falsche glos aber die herrschaft
Datierung: 1629
Fundstelle: Bavarus
Glosse (III)
Erklärung:
Parole, Losung.
- Belegtext:
jedem ruttmeister auf der mauren bei seiner scharwacht die gloss geben
Datierung: 1609
Fundstelle: DürenWQ. 31
Wort danach: glossieren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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