Wort davor: Glockentaler
Glockenton
Erklärung:
Läuten bei Versteigerung.
- Belegtext:
wo grund und boden ... auf die gant komme, sol der gesworen kaufl ainem ieden sein gelt, das er nach ausgang seines ieden geschrai zuerst auf das guet legt, schreien und ruefen. wen dann der glockendon
mit volligem ausgang des geschrais, nämlichen "heuit verloren" berurt, dem sol die gant volgen und zusteen
Datierung: 1469
Fundstelle: LandshutStR. 197
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Wort danach: Glockenturm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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