Wort davor: Glockenmann

Glockenmeister
Erklärung: Glöckner.

Glockenmeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Aufseher über Turmglocke oder andere Glocke.

Wort danach: Glockenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten