Wort davor: Glockengeläute
Glockengeld
Glockengeld (I)
Erklärung:
Gebühr für das Läuten, besonders bei Beerdigung.
- Belegtext:
ohn was sonsten glockengeldt unnd opffergeldt der kirchen zum bestenn gesamlett unnd eingenommen wirdt
Datierung: 1581
Fundstelle: PrignitzVis. 45
- Belegtext:
was ... an geläut- und glockengeld imgleichen von den begräbnissen gestühlen und kirchenleuchtern einkömbt
Datierung: 1621
Fundstelle: RevalStR. I 349
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- Belegtext:
vom schulmeister das glockengeld denen vorstehern ausgehändiget
Datierung: 1671
Fundstelle: MittChemnitz 7 (1891) 90
- Belegtext:
erd- und glockengeld gebührt in der regel der kirchenkasse
Datierung: 1844
Fundstelle: WestpreußPR. § 42
- Fundstelle: Finder,Vierlande I 45
- Fundstelle: Jensen,Angeln2 120
- Fundstelle: Unger,SteirWsch. 295
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Glockengeld (II)
Erklärung:
Ablösung für das Glockenrecht.
Wort danach: Glockengeschelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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