Wort davor: Glockengeläute

Glockengeld

Glockengeld (I)
Erklärung: Gebühr für das Läuten, besonders bei Beerdigung.

Glockengeld (II)
Erklärung: Ablösung für das Glockenrecht.

Wort danach: Glockengeschelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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