Wort davor: Glockenbrot
Glockendienst
vgl.
Glockenamt.
- Belegtext:
der glockendinst wirdt alle jar einem glockner uf seine begeren von den fürstehern der gemeinde mit wissen und bewilligung eines pfarrers verliehen
Datierung: 1605
Fundstelle: BeitrHessSchulg. 4 (1918) 46
- Belegtext:
der zum glockendienst zehenten gebenden äcker
Datierung: 1647
Fundstelle: NassauHbl. 20 (1916/17) 92
Wort danach: Glockenei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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